Rückwirkend ab Januar 2018 können Sie das neue Baukindergeld beantragen! Sie sind anspruchsberechtigt bei einem Haushalt mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 75.000 €. Dieser Betrag erhöht sich pro weiterem Kind um 15.000 Euro. Das Programm fördert Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg mit insgesamt 12.000 Euro pro Kind beim Neubau oder Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien. Einen Anspruch auf Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt und darin lebt.
Foto: © Roman_Bodnarchuk
28.08.2018